Fehlende Sicherheitsgurte


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Abgeschickt von ADAC am 31 Mai, 2005 um 22:18:56:

Antwort auf: Mitverschulden trotz nicht bestehender Anschnallpflicht von DEUVET-Aktuell 2000 am 31 Mai, 2005 um 22:14:03:

Fehlende Sicherheitsgurte

Die Benutzung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist nur auf solchen Sitzen Pflicht, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 01.05.1979 erstmals in den Verkehr gekommen sind, besteht keine Ausrüstungspflicht mit Rücksitzgurten; sie brauchen auch nicht nachgerüstet zu werden.



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